Dies ist die Überschrift in der Zeitschrift AUTO BILD. Der SUZUKI SWIFT SPORT hat im Dauertest über 100.000 km die Note 1 erreicht.
Zitate aus der Ausgabe Nr. 36 vom 09.09.2021:
"Großes Spaßgerät, der kleine Gelbe"
"agiles, freches Kerlchen"
"drehfreudiger Turbo, macht mehr Laune als ein Mini Cooper S"
"Kein Ausfall, kein einziges Problem, nicht mal Ölnachkippen wollte der Swift seinen Fahrern zumuten."
"Hier stimmt das Preis-Spaß-Verhältnis absolut!"
Egal was Ihr vorhabt, egal wo Ihr hin wollt: wenn es Spaß macht ist er dabei.
Auf dieser Seite findet Ihr einiges an Bildern und Informationen, aber begeistern wird er Euch wenn Ihr ihn fahrt.
Meldet Euch einfach bei uns und vereinbart einen Probefahrttermin:
Suzuki SWIFT SPORT 1.4 Boosterjet Hybrid
wassergekühlter Vierzylinder-Turbomotor, vorn quer, 16 Ventile, 2 oben liegende Nockenwellen mit variabler Ventilsteuerung (VVT), Direkteinspritzung
Frontantrieb, 6-Gang-Schaltgetriebe
Hubraum: 1.373 ccm
max. Leistung: 95 kW (129 PS) bei 5.500 U/min
Höchstgeschwindigkeit: 210 km/h
So kann er aussehen wenn Ihr ihn bei uns bestellt. Was Ihr aus ihm macht und wie Ihr ihn weiter stylt liegt bei Euch.
Wir haben einiges an Zubehör anzubieten. Schaut doch mal vorbei.
¹Bluetooth® ist eine eingetragene Marke der Bluetooth SIG, Inc. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Smartphones/Tablets mit Apple CarPlay (Apple CarPlay ist eine eingetragene Marke von Apple Inc.) oder Android Auto (Android Auto ist eine eingetragene Marke von Google Inc.) kompatibel sind. Bitte prüfen Sie ob Ihr Endgerät mit Apple CarPlay oder Android Auto kompatibel ist. Die Nutzung von Apple CarPlay-Apps oder Android Auto Apps erfolgt ausschließlich über Ihr Mobiltelefon. Bitte beachten Sie Ihre vertraglichen Bedingungen in Bezug auf die Daten- und Internetverbindun g.
¹Bitte beachten Sie, dass die volle Funktionsfähigkeit des Dual-Sensor gestützten aktiven Bremssystems nicht immer gewährleistet werden kann. Das System kann Auffahrunfälle verhindern bzw. die Stärke des Aufpralls erheblich minimieren, abhängig von den erkannten Gegenständen, Wetter- und Straßenverhältnissen. Der Fahrer muss deshalb stets aufmerksam sein und selbst eingreifen. ²Bitte beachten Sie, dass die volle Funktionsfähigkeit des Spurhaltewarnsystems und der Müdigkeitserkennung nicht immer gewährleistet werden kann. Der Fahrer ist für die ordnungsgemäße und sichere Führung des Fahrzeugs im Straßenverkehr verantwortlich. ³Erkennung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverboten und deren Aufhebung. Zusatzhinweisschilder (z.B. bei Nässe) werden inhaltlich nicht erkannt. Es wird lediglich das Vorhandensein eines Zusatzschildes symbolisch angezeigt. Die Anzeige erfolgt im Multifunktionsdisplay. Die Funktion ist bei schlechter Verkehrsschildqualität, schlechten Sicht- und Witterungsverhältnissen eingeschränkt. ⁴Bitte beachten Sie, dass die volle Funktionsfähigkeit des toten Winkel-Warnsystems und des Ausparkassistenten nicht immer gewährleistet werden kann. Der Fahrer ist für die ordnungsgemäße Führung des Fahrzeugs im Straßenverkehr verantwortlich.
Kraftstoffart: Super Bleifrei (ROZ 95)
innerorts: 5,3 l/100km
außerorts: 4,3 l/100km
kombinierter Testzyklus: 4,7 l/100km
nach VO EG 715/2007 (NEFZ)
CO₂-Emissionen NEFZ: kombinierter Testzyklus 106 g/km
CO₂-Emissionen WLTP: kombinierter Testzyklus 125 g/km
Effizienzklasse: B
Abgasnorm: Euro 6
Seit dem 1. September 2017 werden Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 ersetzt WLTP das bisherige Prüfverfahren, den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind in der Werbung noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren und die Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden zur Vergleichbarkeit auf NEFZ-Werte zurückgerechnet, mit Ausnahme des Wertes für den Stromverbrauch. Die Berechnung der Kfz-Steuer bemisst sich weiterhin nach Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs. Seit dem 1. September 2018 werden dann aber die WLTP-Werte herangezogen, um die Kfz-Steuer festzulegen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) (unter www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.